„Anscheinsbeweis für private PKW-Nutzung“

Grundsätzlich spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein betrieblicher PKW, auch für private Zwecke verwendet wird (Anscheinsbeweis). Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Privat-PKW zur Verfügung steht. Der Anscheinsbeweis (private Nutzung des betrieblichen PKW) und damit die Besteuerung nach der 1%-Methode kann nach dem BFH entkräftet werden, wenn:

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