Grundsätzlich spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein betrieblicher PKW, auch für private Zwecke verwendet wird (Anscheinsbeweis). Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Privat-PKW zur Verfügung steht. Der Anscheinsbeweis (private Nutzung des betrieblichen PKW) und damit die Besteuerung nach der 1%-Methode kann nach dem BFH entkräftet werden, wenn:
Mehr...Bisher waren Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an eine andere Kapitalgesellschaft bei der Gesellschafterin nach § 8b Abs l iVm Abs. 5 KStG zu 95% steuerbefreit.
Mehr...Aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist Unsicherheit darüber aufgekommen, was die genauen Voraussetzungen für die organisatorische Eingliederung sind. Die organisatorische Eingliederung ist neben der finanziellen und wirtschaftlichen Eingliederung Voraussetzung für das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Mehr...Der Bundesfinanzhof entschied in einem in der Tagespresse behandelten Urteil, dass Steuerzahler nicht verpflichtet seien, fehlerhafte Steuerbescheide, die zu Ihren Gunsten abweichen, von sich aus korrigieren zu lassen.
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